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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen für unsere Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Energy Bayreuth (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Energieberatung, Planungsleistungen, Installation und Wartung von Energieanlagen sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsschluss

Die auf der Website oder in Broschüren dargestellten Leistungen stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Durch die Anfrage des Kunden gibt dieser ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang

3.1 Energieberatung

Die Energieberatung umfasst die Analyse der energetischen Situation des Objekts, die Entwicklung von Optimierungsvorschlägen und die Erstellung eines Beratungsberichts. Die Beratung erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden technischen Standards und rechtlichen Bestimmungen.

3.2 Planung und Installation

Planungsleistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Normen erbracht. Der Umfang der Planungsleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Installations- und Montageleistungen werden fachgerecht und unter Beachtung aller relevanten Sicherheitsbestimmungen ausgeführt.

3.3 Fördermittelberatung

Die Beratung zu Fördermöglichkeiten erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der zum Beratungszeitpunkt verfügbaren Informationen. Eine Gewähr für die Bewilligung von Fördermitteln wird nicht übernommen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Gebäudepläne und technische Unterlagen
  • Zugang zu allen relevanten Gebäudeteilen
  • Informationen über bereits vorhandene technische Anlagen
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen
  • Bereitstellung der notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser, etc.)

Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, können die daraus entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Beratungsleistungen werden Festpreise vereinbart. Bei Installations- und Planungsleistungen können nach Aufwand abgerechnet werden, soweit nicht anders vereinbart.

5.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

5.3 Anzahlungen

Bei größeren Projekten können angemessene Anzahlungen verlangt werden. Anzahlungen werden mit der Schlussrechnung verrechnet.

6. Ausführungsfristen

Vereinbarte Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie bei nicht rechtzeitiger oder nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.

7. Gewährleistung

7.1 Beratungsleistungen

Für Beratungsleistungen wird gewährleistet, dass diese dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistungserbringung entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe des Beratungsberichts.

7.2 Installations- und Planungsleistungen

Für Installations- und Planungsleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 2 Jahre ab Abnahme.

7.3 Mängelbeseitigung

Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

8. Haftung

8.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.3 Versicherung

Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden eingehalten.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

12. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen ist Bayreuth, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14. Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB für künftige Geschäfte zu ändern. Über Änderungen wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen vier Wochen schriftlich widerspricht.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Diese AGB treten am 23. Juli 2025 in Kraft.

Kontakt

Energy Bayreuth
Sauerbruchstraße 5-7
95447 Bayreuth
Deutschland

Telefon: +499217361
E-Mail: [email protected]

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